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07.07.2014 Hökermarkt 2014 |
Zeitungsberichte: 07.07.2014 Rotenburger Kreiszeitung "Hökern, was das Zeug hält" [PDF, 420 KB]
Fotostrecken: [Fotos der Rotenburger Kreiszeitung]
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Vertragsbedingungen |
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Allgemeines |
Immer am 1. Samstag im Juli veranstaltet der Verein für Touristik und Stadtwerbung (VTS) in der Rotenburger Innenstadt einen Hökermarkt, gekoppelt mit einem Flohmarkt für private Anbieter. Dabei soll der örtliche Einzelhandel mit Aktionen und Sonderverkäufen zum Erfolg des Marktes beitragen. Zusätzlich werden Händler eingeladen, deren Warenangebot in Rotenburg gar nicht oder nur zu wenig vorhanden ist. Gleichzeitig erhalten Privatleute die Möglichkeit, einen Flohmarktstand aufzubauen, um Trödel Kleider, Bücher oder andere Flohmarktartikel zu verkaufen. Neuwaren und Lebensmittel sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
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Anmeldung und Standorte |
Alle Marktflächen sind schriftlich oder telefonisch zu beantragen. Der Veranstalter legt die Standorte für alle Stände fest und informiert den Antragssteller vorab telefonisch. Ein Marktmeister überwacht die Platzverteilung. Anmeldungen können im InfoBüro der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, abgegeben oder auch an den VTS geschickt werden. Letzter Abgabetermin ist der 19. Juni 2015.
Eine verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Standgeldes. Eine Rückerstattung ist nicht möglich!
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Auf- und Abbau der Stände |
Alle Stände dürfen erst am Veranstaltungstag von 7.00 bis 9.00 Uhr aufgebaut werden. Sollte der Standbewerber in diesem Zeitraum nicht eingetroffen sein, kann der Platz anderweitig vergeben werden. Bei der Wahl des Standplatzes sind aus organisatorischen Gründen nachträgliche Änderungen seitens des Veranstalters möglich. Ein Anspruch auf den zugesagten Standplatz besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Bewerber verpflichtet sich, seinen Stand nicht vor 16.00 Uhr abzubauen, um den Betrieb in den Straßen nicht zu behindern oder zu gefährden. Alle Standplätze sind gereinigt zu verlassen. Abfälle und Verpackungsmaterialien sind mitzunehmen. Standbetreiber, die ihre Standplätze ungereinigt verlassen, werden mit den Kosten einer Nachreinigung belastet.
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Marktgebühren |
Das Standgeld wird für private Händler nach der Anzahl der Frontmeter oder Meter in der Tiefe mit 3,50 Euro pro laufenden Meter berechnet. Für eine geringe Anzahl von Händlern stehen Flächen für den Pkw hinter dem Stand zur Verfügung. Die Gebühren dafür betragen 5 Euro je laufen Meter. Das Standgeld für gewerbliche Händler wird ebenfalls nach Frontmetern berechnet. Dabei legt der Veranstalter eine angemessene Gebühr je nach Warenangebot fest und teilt diese mit der Zusage mit. Sollte der Bewerber diese Gebühr nicht akzeptieren, so erfolgt keine Platzzusage. Die Absage kann mit Rücksendung des nicht unterschriebenen Vertrages erfolgen.
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Weitere Fragen |
beantwortet Joachim Witt unter der Rufnummer (01 71) 4 76 27 48 von 16 bis 18 Uhr oder kontaktieren Sie uns über unsere Kontakt-Seite.
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Downloads Hökermarkt: 05.07.2014 |
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