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Beitragsordnung des VTS Rotenburg (Wümme)

Beitragsgruppe 1

Mitglieder zahlen jährlich folgenden Grundbeitrag:

a) Privatvermieter 25,00 €
b.) Pensionen 31,00 €
c.) Gasthöfe 41,00 €
d.) Hotels 51,00 €
plus Zusatzbeitrag    
e.) pro Bett 2,50 € jährlich, höchstens jedoch 77,00 €


Beitragsgruppe 2

Mitglieder, denen der Tourismus und die Stadtwerbung unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt,

zahlen jährlich   120,00 €


Beitragsgruppe 3a

Alle übrigen nicht unter die Beitragsgruppen 1 und 2 fallenden Mitglieder

zahlen jährlich einen Mindestbeitrag von 26,00 €


Beitragsgruppe 3b

Einzelpersonen ohne Vermietung oder kaufmännischer Selbstständigkeit

zahlen jährlich einen Mindestbeitrag von 12,00 €


Beitragsgruppe 4

Förderbeitrag jährlich ab 150,00 €


Die Beiträge sind jährlich im voraus zu zahlen, halbjährlich Raten sind zulässig.

Die vorstehende Beitragsordnung ist von der Gründerversammlung des Fremdensverkehrsvereins am 03. Februar 1986 in DM beschlossen worden.
Die anwesenden Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung am 27.03.2001 haben die vorstehende Beitragsordnung in € einstimmig zum 01.01.2002 beschlossen.
Die anwesenden Mitglieder haben bei der JHV am 03. Februar 2009 die vorstehende Beitragsordnung mit den Ergänzungen "Beitragsgruppe 2 und 4" und dem entsprechenden Jahresbeitrag beschlossen.

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